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Recht

Minijob vs. Kurzfristjob – der Unterschied erklärt

WorkBid · 2. April 2026

Zwei Modelle, eine Frage: Was passt zu mir?

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung, die oft verwechselt werden: den Minijob (geringfügige Beschäftigung wegen Entgelt) und die kurzfristige Beschäftigung (geringfügige Beschäftigung wegen Dauer).

Der Minijob

Beim Minijob ist das Kriterium das monatliche Einkommen: maximal 556 Euro pro Monat. Die Beschäftigung kann dauerhaft sein. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zu Kranken- und Rentenversicherung, für den Arbeitnehmer ist der Job in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei.

Die kurzfristige Beschäftigung

Hier ist das Kriterium die Dauer: maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Das Einkommen spielt keine Rolle – ein Tagessatz von 500 Euro ist möglich. Es fallen keine Sozialabgaben an, wenn die Beschäftigung nicht berufsmässig ausgeübt wird.

Vergleich auf einen Blick

  • Minijob: Unbegrenzte Dauer, Einkommensgrenze 556 €/Monat
  • Kurzfristige Beschäftigung: Zeitlich begrenzt (70 Tage/Jahr), kein Einkommenslimit
  • Beide: Mindestlohn gilt, Anmeldung erforderlich

Für WorkBid-Einsätze

Die meisten kurzfristigen Jobs auf WorkBid fallen unter die kurzfristige Beschäftigung – wenige Tage oder Wochen, oft mit einem guten Stundensatz. Das macht sie für beide Seiten attraktiv: keine monatliche Einkommensgrenze, keine Sozialabgaben bei nicht-berufsmässiger Ausübung.

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